Unsere Tennis-Anlage
Platzregeln / Platzordnung / Spielordnung - AGB
Bespielbarkeit der Plätze:
Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der Vorstand. Ebenso sind Anweisungen der Vorstandsmitglieder zu befolgen. Bei weichen Bodenverhältnissen müssen entstandene Löcher während des Spieles oder am Ende wieder geschlossen werden. Bei Pfützen auf den Plätzen oder bei sehr weichen Bodenverhältnissen dürfen die Plätze nicht bespielt werden. Vorstandmitglieder sind berechtigt einen Platz auch während des Tages zu sperren, wenn dies zur Instandhaltung und Pflege erforderlich ist. Wird auf einem gesperrten Platz trotzdem gespielt und entstandene Schäden nicht sofort behoben, so haftet der Platzbenützer voll für etwaige Wiederherstellungskosten.
Verhalten am Tennisplatz:
Das Spielen ist nur mit TENNISSCHUHEN und in TENNISKLEIDUNG erlaubt. Lärm ist zu vermeiden, dies stört die Konzentration der anderen Spieler. Trockene Plätze sind vor dem Bespielen ausreichend zu bewässern. Jedes Spiel ist spätestens 5 Minuten vor der vollen Stunde zu beenden und der benutzte Platz mit dem Teppich oder Netz kreisförmig abzuziehen, Linien sollten ab und zu abgezogen werden, sodass das Spielfeld zur vollen Stunde in ordnungsgemäßem Zustand wieder bespielt werden kann. Beim Verlassen des Platzes sind ALLE mitgebrachten Gegenstände (Flaschen, Gläser und dgl.) mitzunehmen und alle benützten Geräte wieder ordnungsgemäß am vorgesehen Platz wegstellen bzw. aufhängen. Eltern haften für Ihre Kinder! Flutlichtanlage: Das Flutlicht ist nach dem letzten Spiel sofort auszuschalten! Spielbetrieb nur bis 22:00 Uhr möglich!
Spielberechtigung:
Allen aktiven vollzahlenden Vereinsmitgliedern stehen die Tennisplätze während der gesamten Spielzeit zur Verfügung.
Der Anspruch auf einen Platz für zwei Stunden Spielzeit pro Spieler wird durch Eintragung in die Reservierungsliste geltend gemacht. Beim Belegen eines Platzes für ein Doppel (max. 2 Stunden) müssen sich 2 Spieler eintragen.
Die Reservierungsliste ist für eine einwöchige Platzreservierung ausgelegt. Eine weitere Platzreservierung eines Mitglieds darf erst nach Ablauf der vorherigen Platzreservierung dieses Mitglieds erfolgen.
Die Eintragung verpflichtet zum Spiel, bei Verhinderung wird gebeten sich rechtzeitig wieder auszutragen. Bei Verspätung von max. 10 Minuten verfällt das Spielrecht.
Wenn ein Tennisplatz nicht belegt ist, kann ohne Belegung (Reservierung) gespielt werden.
Ist infolge Schlechtwetter oder Nichtbespielbarkeit des Platzes ein Spielen zur vorgesehenen Zeit nicht möglich, so entfällt die Stunde ersatzlos.
Die Einladung von Gastspielern durch Mitglieder ist grundsätzlich möglich. Für die ordnungsgemäße Bezahlung (Gastspieler bzw. Nichtmitglied) ist jeweils das Mitglied verantwortlich. Die Gebühr pro Platzhälfte beträgt €5,- pro Spielstunde. Allgemeines etwaige Beschädigungen an der Tennisanlage sind dem Vorstand zu melden. Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt, Verstöße gegen die Platz- und Spielordnung zu beanstanden. Bei wiederholten Verstößen gegen die Platz- und Spielordnung hat der Vorstand das Recht, Strafen bis zum Vereinsausschluss zu verhängen. Für Unfälle jeglicher Art, sowie den Verlust von Gegenständen und Wertsachen jeder Art wird vom Tennisverein Pischelsdorf keine Haftung übernommen. Eltern haften für Ihre Kinder! Etwaige Änderungen behält der Vorstand vor.
Datenschutzbestimmung:
Ich willige ein, dass der oben genannte Verein als verantwortliche Stelle, die in der Beitrittserklärung erhobenen personenbezogenen Daten wie Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Funktion im Verein ausschließlich zum Zwecke der Mitgliederverwaltung, innerhalb des Vereins elektronisch und manuell verarbeitet werden. Die Zwecke der Verarbeitung sind: sportliche, organisatorische und fachliche Administration, Mitgliederverwaltung, Zusendung von Vereinsinformationen, Informationen und Einladungen zu Veranstaltungen. Datennutzung für Werbezwecke finden nicht satt. Jedes Mitglied hat im Rahmen der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes/Datenschutzgrundverordnung das Recht auf Auskunft über die personenbezogenen Daten, die zu seiner Person bei der verantwortlichen Stelle gespeichert sind. Außerdem hat das Mitglied, im Falle von fehlerhaften Daten, ein Korrekturrecht.
Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von
Fotos und Filmaufnahmen:
Ich willige ein, dass im Rahmen von Veranstaltungen angefertigte Foto- und Filmaufnahmen für die Veröffentlichungen bei Veranstaltungen, Berichte, in Printmedien, Neuen Medien (Facebook, WhatsApp, Instagram, SnapChat) und auf der Internetseite des Vereines und seinen übergeordneten Verbänden (Gemeinde) unentgeltlich verwendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Euer Vorstand
Preise für nicht UTC Mitglieder
Platzmiete
pro Stunde
10 €
Tages-Platzmiete
für einen ganzen Tag incl. Flutlicht
100 €
Tages-Tennisgelände-Miete
für die gesamte Anlage mit 3 Plätzen (1 Flutlichtplatz)
300 €
Platzmiete für Privatstunde (mit Tennistrainer von UTC)
ein Tennistrainer vom UTC Pischelsdorf ist verpflichtend